Rückführung eines psychisch kranken Kindes im Verfahren nach dem HKÜ?
Nach Art. 13 des Haager Kindesentführungsübereinkommens kann das Gericht die Rückführung eines Kindes in den Herkunftsstaat (trotz einer festgestellten Sorgerechtsverletzung bei der Kindesmitnahme) unter anderem deshalb ablehnen, weil sich das Kind dieser Maßnahme widersetzt und ein Alter sowie eine Reife erreicht hat, die es geboten erscheinen lassen, die Meinung des Kindes zu berücksichtigen.