Partnerschaftsgewalt
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und das Pflegschaftsverfahren

Donnerstag, 8. Mai 2025, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wenn ein Kind Gewalt zwischen seinen Eltern miterlebt und das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, stellt diese Erfahrung eine schwerwiegende Belastung für die Entwicklung des Kindes dar und beeinflusst sein Wohl gravierend. Von einem Kind miterlebte Gewalt hat zur Folge, dass der Schutz dieses Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in der Beratungssituation und im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht im Vordergrund stehen muss. Im Zentrum der Fortbildung zu dieser Thematik stehen zahlreiche Inhalte, die für Fachkräfte in derart herausfordernden Konstellationen besonders wesentlich sind:

  • Welche Entwicklungsrisiken entstehen für Kinder in Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften und wie beeinflussen sie ihre Persönlichkeitsbildung und ihre Sozialisationsverläufe?
  • Woran kann ich erkennen, dass ein Kind von Gewalt zwischen seinen Eltern betroffen sein könnte?
  • Klärung der eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Fachkräfte Zugang zum Erleben der Kinder finden und mit ihnen über Gewalterfahrungen sprechen?
  • Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung und ihre Konsequenzen für die Gerichtsentscheidung über Obsorge und Kontaktrecht
  • Die aktuelle Judikatur zu pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach Gewalt in der Familie
  • Gemeinsame Obsorge nach Beziehungsgewalt?
  • Besonderheiten bei der Rechtsvertretung in Pflegschaftsverfahren nach Gewalt zwischen den Eltern
  • Welche Bedeutung hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ in Gerichtsverfahren?
  • Was ist die „Istanbul-Konvention“ und welche Rechtsfolgen und Verpflichtungen ergeben sich daraus für Österreich?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Gewalt an einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson miterlebt haben: Was brauchen diese Kinder und wie können sie gestärkt werden?

Das (vielleicht) beeinflusste Kind im Pflegschaftsverfahren
Zur Dynamik des kindlichen Loyalitätskonflikts

2. Zusatztermin: Mittwoch, 21. Mai 2025, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Barbara Khalili-Langer
Kosten: 280,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Loyal zu sein fällt dem Kind im Regelfall leicht, weil es an beide Eltern gebunden ist und beide liebt. Auch Konfliktsituationen zwischen den Eltern kann das Kind aushalten, solange es sich darauf verlassen kann, dass sich die Eltern bald wieder vertragen werden. Kommt es zwischen den Eltern jedoch zur Aufkündigung der Loyalität, so führt dies zu einem schmerzhaften Dilemma für das Kind, weil Loyalität gegenüber dem einen Elternteil unweigerlich zu Illoyalität gegenüber dem anderen Elternteil führt.

Im Mittelpunkt dieses Seminars – das eine weitere Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung vom Jänner 2025 bildet – stehen folgende Themen:

  • Die unterschiedlichen Gesichter des Loyalitätskonflikts: Wirkfaktoren auf Seiten der Eltern, des Kindes und der Eltern-Kind-Dynamik (Hochstrittigkeit, Beziehungsgeschichte, symbiotische Verstrickungen und emotionale Abhängigkeiten, Loyalitätsforderungen und Beeinflussungen usw.)
  • Definition und inhaltliche Abgrenzung wichtiger Begriffe und Konzepte (z.B. Bindungstoleranz, Gatekeeping, PAS) – Welchen Stellenwert haben sie im Gerichtsverfahren?
  • Folgen des kindlichen Loyalitätskonflikts: Vom Beziehungswunsch zur Entfremdung (Stufen der Entfremdung, Allianzbildung, psychische Belastungssymptome usw.)
  • Wie erfolgt die sachverständige Beurteilung der Ausprägung eines kindlichen Loyalitätskonflikts und wo sind Grenzen einer solchen Beurteilung?
  • Handlungsoptionen im Fall von Kontaktschwierigkeiten aus psychosozialer und rechtlicher Sicht
  • Welches Gewicht haben der kindliche Loyalitätskonflikt und die Meinungsäußerung des (möglicherweise beeinflussten) Kindes für Entscheidungen im Pflegschaftsverfahren?
  • Welche Instrumente stehen im Verfahren zur Entlastung des Kindes zur Verfügung?
ziff flash

Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht

Donnerstag, , 5. Juni 2025, 15.30 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seminare aus unserer Reihe Z!FF Flash bedeuten zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!

Wenn die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Hauptverfahren zwar aussichtsreich ist, aufgrund der dafür notwendigen Verfahrensdauer aber erhebliche Nachteile nicht zu verhindern vermag, können Maßnahmen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes Abhilfe schaffen. Dabei kommt allerdings dem Antragsvorbringen, der Nutzung von zulässigen Mitteln zur Sachverhaltsfeststellung sowie der fundierten Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die einstweiligen Verfügungen sowie der Regelungen über die Kostentragung für ein solches Verfahren entscheidende Bedeutung zu. Demgegenüber ist auf Seiten von Antragsgegner:innen die richtige Einschätzung der Möglichkeiten, vorläufige Regelungen abzuwenden oder sie wirksam zu bekämpfen, wesentlich.

Im Zentrum eines weiteren Flash-Seminars stehen der einstweilige Rechtsschutz im Familienrecht und wichtige Problembereiche im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:

  • Sicherung des Wohnbedürfnisses eines Ehepartners (§ 382j EO)
  • Einstweilige Regelung der Benützung der Ehewohnung (§ 382 Z 8 lit. c EO)
  • Sicherung von Aufteilungsvermögen (§ 382 Z 8 lit. c EO)
  • Einstweilige Vorkehrungen zum Besitzschutz (§ 458 ZPO)
  • Unterhaltsverfügungen (§ 382 Z 8 lit. a EO, § 382a EO)
  • Schutz vor Gewalt im Wohnbereich (§ 382b EO)
  • Allgemeiner Schutz vor Gewalt (§ 382c EO)
  • Vorläufige Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen (§ 107 Abs. 2 AußStrG)

Zwei Problembereiche des Kontaktrechts

Mittwoch, 18. Juni 2025, 9.00 bis 17.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Ass.-Prof.in Dr.in Sabine Völkl-Kernstock
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Im Zusammenhang mit der Ausübung von Eltern-Kind-Kontakten werden zwei Fragen häufig sehr emotional und kontrovers diskutiert und in der Beratungs- und Gerichtspraxis unterschiedlich beurteilt: Fördert das Kontaktrecht auch dann das Kindeswohl, wenn die Elternbeziehung seit langer Zeit hochstrittig und die aus dem Konfliktgeschehen resultierende Belastung und Überforderung für das Kind kaum noch aushaltbar ist? Und: Soll es nach Gewaltausübung durch einen Elternteil überhaupt noch ein Kontaktrecht geben?

Diese beiden Themen stehen im Mittelpunkt eines neuen Seminarformats mit zwei Modulen, die nur gemeinsam gebucht werden können, weil die ausgewählten Inhalte aufeinander Bezug nehmen:

9:00 bis 12:30 Uhr // Modul 1: Kontaktrecht im Hochkonflikt?

    • Aktueller Forschungsstand zu Hochkonflikteltern und entwicklungspsychologischen Aspekten
    • Kontaktverweigerung des Kindes als Folge des Elternkonflikts
    • Kontaktverweigerung des Kindes als Konfliktbewältigungsstrategie
    • Rechtliche Rahmenbedingungen für Eltern-Kind-Kontakte im eskalierten Konflikt
    • Besuchsbegleitung im Konflikt?
    • Spannungsfeld zwischen psychologischen Aspekten und rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Konfliktdynamiken und Beratungssituation: Wie passt das zusammen?
    • Überlegungen zu zielführenden Beratungsansätzen für die Arbeit in einem hochstrittigen System
    • Möglichkeiten und Grenzen von psychosozialen Interventionen und rechtlichen Instrumenten
    • Erinnerungskontakte: Minimale Alternative zum Kontaktabbruch oder Fortführung der Kindeswohlbelastung mit einem neuen Mittel?

13:30 bis 17:00 Uhr // Modul 2: Kontaktrecht nach Gewalterfahrungen?

    • Wie können Kinder Gewalterlebnisse verarbeiten?
    • Soll es nach Gewalterfahrungen des Kindes noch ein Kontaktrecht geben?
    • Wie können Eltern- und Kinderrechte auf Kontakte mit dem Recht auf Schutz in Einklang gebracht werden?
    • Die aktuelle Judikatur zur Abwägung zwischen Kontaktrechtsregelung, Einschränkung der Kontakte und Aussetzung des Kontaktrechts
    • Welche Voraussetzungen müssen für kindeswohlwahrende Kontakte nach Gewalterfahrungen des Kindes mit einem Elternteil erfüllt sein?
    • Besuchsbegleitung nach Gewalterfahrungen: Schutzmaßnahme oder Retraumatisierung? Und: Was bedeutet Retraumatisierung?
    • Welches Gewicht hat die Meinungsäußerung des gewaltbetroffenen Kindes bei der Beurteilung der Kindeswohldienlichkeit von Kontakten mit einem gewalttätigen Elternteil?

Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 17. September 2025, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Die Auswahl der Seminarthemen orientiert sich an der Entwicklung der OGH-Rechtsprechung. Ihre Inhalte und Konsequenzen für die Arbeit im Familienrecht werden anschaulich und praxisnah erläutert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung werden daher im Mai 2025 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Da wir in den letzten Jahren mit nur einer Fortbildung zur neuen Judikatur im Kindschaftsrecht zahlreichen Interessierten keinen Seminarplatz anbieten konnten, werden wir dieses Seminar im Jahr 2025 sowohl in Wels als auch in Wien durchführen.

Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 25. September 2025, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Die Auswahl der Seminarthemen orientiert sich an der Entwicklung der OGH-Rechtsprechung. Ihre Inhalte und Konsequenzen für die Arbeit im Familienrecht werden anschaulich und praxisnah erläutert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung werden daher im Mai 2025 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Da wir in den letzten Jahren mit nur einer Fortbildung zur neuen Judikatur im Kindschaftsrecht zahlreichen Interessierten keinen Seminarplatz anbieten konnten, werden wir dieses Seminar im Jahr 2025 sowohl in Wels als auch in Wien durchführen.

Aktuelles Unterhaltsrecht

Donnerstag, 13. November 2025, 14.30 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr
Kosten: 210,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Themen des Unterhaltsrechts. Anhand von Beispielen aus der neueren OGH-Judikatur werden die wesentlichen Rechtsentwicklungen in diesem sehr dynamischen Bereich erläutert und entscheidende Inhalte für eine erfolgreiche Arbeit in unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen vermittelt.

Die Auswahl der Seminarthemen orientiert sich an Tendenzen in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Schwerpunkte der Fortbildungsveranstaltung werden daher im September 2025 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Partnerschaftsgewalt
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und das Pflegschaftsverfahren

Donnerstag, 27. November 2025, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wenn ein Kind Gewalt zwischen seinen Eltern miterlebt und das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, stellt diese Erfahrung eine schwerwiegende Belastung für die Entwicklung des Kindes dar und beeinflusst sein Wohl gravierend. Von einem Kind miterlebte Gewalt hat zur Folge, dass der Schutz dieses Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in der Beratungssituation und im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht im Vordergrund stehen muss. Im Zentrum der Fortbildung zu dieser Thematik stehen zahlreiche Inhalte, die für Fachkräfte in derart herausfordernden Konstellationen besonders wesentlich sind:

  • Welche Entwicklungsrisiken entstehen für Kinder in Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften und wie beeinflussen sie ihre Persönlichkeitsbildung und ihre Sozialisationsverläufe?
  • Woran kann ich erkennen, dass ein Kind von Gewalt zwischen seinen Eltern betroffen sein könnte?
  • Klärung der eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Fachkräfte Zugang zum Erleben der Kinder finden und mit ihnen über Gewalterfahrungen sprechen?
  • Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung und ihre Konsequenzen für die Gerichtsentscheidung über Obsorge und Kontaktrecht
  • Die aktuelle Judikatur zu pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach Gewalt in der Familie
  • Gemeinsame Obsorge nach Beziehungsgewalt?
  • Besonderheiten bei der Rechtsvertretung in Pflegschaftsverfahren nach Gewalt zwischen den Eltern
  • Welche Bedeutung hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ in Gerichtsverfahren?
  • Was ist die „Istanbul-Konvention“ und welche Rechtsfolgen und Verpflichtungen ergeben sich daraus für Österreich?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Gewalt an einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson miterlebt haben: Was brauchen diese Kinder und wie können sie gestärkt werden?

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Donnerstag, 15. Jänner 2026, 9.00 bis 15.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Mittwoch, 21. Jänner 2026, 9.30 bis 15.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.