Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 17. September 2026, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Sind Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern ein Hindernis für eine gemeinsame Obsorge nach Trennung oder Ehescheidung?
  • Änderung einer Betreuungsregelung: Wie erheblich müssen die neuen Umstände sein und wann fördert die Maßnahme das Kindeswohl?
  • Die „Umzugsfälle“ im Kindschaftsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übersiedlung mit dem Kind im Inland und ins Ausland
  • Welche gelinderen Mittel sind für den Ausgang eines Verfahrens über die Entziehung der Obsorge oder des Kontaktrechts entscheidend?
  • Das Kind und sein Geld: Wann ist die Kontrolle der Verwendung des Kindesunterhalts zulässig und in welchen Fällen kommt eine gerichtliche Überwachung der elterlichen Vermögensverwaltung in Betracht?
  • Der Maßstab für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und die Prüfung einer Rückübertragung der Obsorge: Welche Kriterien sind dafür maßgebend?
  • Zur Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen im Pflegschaftsverfahren – welche Anträge sind in welcher Phase des Rechtsstreits zweckmäßig und was ist bei der Beratung und Vertretung von Eltern in diesem Kontext zu beachten?
  • Wann sind Anträge auf vorläufige Regelungen sinnvoll, welche Aspekte sind für ihren Erfolg wesentlich und wann hält ein solcher Zwischenstreit nur das weitere Verfahren auf?
  • Kontaktrechte mit Übernachtungen bei sehr jungen Kindern in der neueren Judikatur
  • In welchen Fällen fördern Kontaktrechte von Großeltern, Tanten und Geschwistern das Kindeswohl – und wann nicht?
  • Durchsetzung von gerichtlichen Regelungen mit Zwangsmitteln: Voraussetzungen – Beugemittel – Grenzen

Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 23. September 2026, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Sind Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern ein Hindernis für eine gemeinsame Obsorge nach Trennung oder Ehescheidung?
  • Änderung einer Betreuungsregelung: Wie erheblich müssen die neuen Umstände sein und wann fördert die Maßnahme das Kindeswohl?
  • Die „Umzugsfälle“ im Kindschaftsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übersiedlung mit dem Kind im Inland und ins Ausland
  • Welche gelinderen Mittel sind für den Ausgang eines Verfahrens über die Entziehung der Obsorge oder des Kontaktrechts entscheidend?
  • Das Kind und sein Geld: Wann ist die Kontrolle der Verwendung des Kindesunterhalts zulässig und in welchen Fällen kommt eine gerichtliche Überwachung der elterlichen Vermögensverwaltung in Betracht?
  • Der Maßstab für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und die Prüfung einer Rückübertragung der Obsorge: Welche Kriterien sind dafür maßgebend?
  • Zur Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen im Pflegschaftsverfahren – welche Anträge sind in welcher Phase des Rechtsstreits zweckmäßig und was ist bei der Beratung und Vertretung von Eltern in diesem Kontext zu beachten?
  • Wann sind Anträge auf vorläufige Regelungen sinnvoll, welche Aspekte sind für ihren Erfolg wesentlich und wann hält ein solcher Zwischenstreit nur das weitere Verfahren auf?
  • Kontaktrechte mit Übernachtungen bei sehr jungen Kindern in der neueren Judikatur
  • In welchen Fällen fördern Kontaktrechte von Großeltern, Tanten und Geschwistern das Kindeswohl – und wann nicht?
  • Durchsetzung von gerichtlichen Regelungen mit Zwangsmitteln: Voraussetzungen – Beugemittel – Grenzen

Partnerschaftsgewalt:
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und das Pflegschaftsverfahren

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wenn ein Kind Gewalt zwischen seinen Eltern miterlebt und das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, stellt diese Erfahrung eine schwerwiegende Belastung für die Entwicklung des Kindes dar und beeinflusst sein Wohl gravierend. Von einem Kind miterlebte Gewalt hat zur Folge, dass der Schutz dieses Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in der Beratungssituation und im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht im Vordergrund stehen muss. Im Zentrum der Fortbildung zu dieser Thematik stehen zahlreiche Inhalte, die für Fachkräfte in derart herausfordernden Konstellationen besonders wesentlich sind:

  • Welche Entwicklungsrisiken entstehen für Kinder in Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften und wie beeinflussen sie ihre Persönlichkeitsbildung und ihre Sozialisationsverläufe?
  • Woran kann ich erkennen, dass ein Kind von Gewalt zwischen seinen Eltern betroffen sein könnte?
  • Klärung der eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Fachkräfte Zugang zum Erleben der Kinder finden und mit ihnen über Gewalterfahrungen sprechen?
  • Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung und ihre Konsequenzen für die Gerichtsentscheidung über Obsorge und Kontaktrecht
  • Die aktuelle Judikatur zu pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach Gewalt in der Familie
  • Gemeinsame Obsorge nach Beziehungsgewalt?
  • Besonderheiten bei der Rechtsvertretung in Pflegschaftsverfahren nach Gewalt zwischen den Eltern
  • Welche Bedeutung hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ in Gerichtsverfahren?
  • Was ist die „Istanbul-Konvention“ und welche Rechtsfolgen und Verpflichtungen ergeben sich daraus für Österreich?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Gewalt an einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson miterlebt haben: Was brauchen diese Kinder und wie können sie gestärkt werden?

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2026

Montag, 18. Jänner 2027, 9.30 bis 15.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 360,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ in Wien und Wels umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2026 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2026

Mittwoch, 20. Jänner 2027, 9.00 bis 15.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 360,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ in Wien und Wels umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2026 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.