Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 17. September 2025, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Obsorge beider Eltern nach Trennung und Ehescheidung: Wie viel Kooperation ist erforderlich, wie viel Konflikt ist zu viel, genügen Textnachrichten und warum (nicht)?
  • Änderung einer Obsorge- oder Betreuungsregelung aus gewichtigen Gründen: Wann fördert sie das Kindeswohl?
  • Der Streit über Schule, Kindergarten und Psychotherapie: Wer entscheidet im Rahmen einer gemeinsamen Obsorge über diese Angelegenheiten und welche Anträge sind im Konfliktfall sinnvoll und/oder notwendig?
  • Obsorgeentziehung wegen Kindeswohlgefährdung: Zwischen Familienautonomie, Verhältnismäßigkeit, Gefährdungsanalyse und Kindeswillen
  • Die Stellung von Großeltern und Pflegeeltern im Obsorgerecht und im Pflegschaftsverfahren seit 1.10.2024
  • Gelindere Mittel im Obsorge- und Kontaktrecht: Welche Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen sind für den Ausgang des Verfahrens entscheidend?
  • Schränkt ein gerichtliches Ausreiseverbot die Obsorge ein und welche Konsequenzen hat die Antwort auf diese Frage?
  • Aktuelle Tendenzen in der Rechtsentwicklung zum Kontaktrecht
  • Umfasst eine Kontaktrechtsregelung ein Kontaktverbot für die übrige Zeit?
  • In welchem Ausmaß schuldet der betreuende Elternteil eine Mitwirkung beim Kontaktrecht?
  • Durchsetzung des Kontaktrechts: Welche Regelungen können vollzogen werden und welche Zwangsmaßnahmen sind „angemessen“?
  • Informationspflichten zwischen Eltern: Inhalt, Umfang und zulässige Einschränkung relevanter Auskünfte

Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 24. September 2025, 9.00 bis 16.00 Uhr (Zusatztermin)

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Obsorge beider Eltern nach Trennung und Ehescheidung: Wie viel Kooperation ist erforderlich, wie viel Konflikt ist zu viel, genügen Textnachrichten und warum (nicht)?
  • Änderung einer Obsorge- oder Betreuungsregelung aus gewichtigen Gründen: Wann fördert sie das Kindeswohl?
  • Der Streit über Schule, Kindergarten und Psychotherapie: Wer entscheidet im Rahmen einer gemeinsamen Obsorge über diese Angelegenheiten und welche Anträge sind im Konfliktfall sinnvoll und/oder notwendig?
  • Obsorgeentziehung wegen Kindeswohlgefährdung: Zwischen Familienautonomie, Verhältnismäßigkeit, Gefährdungsanalyse und Kindeswillen
  • Die Stellung von Großeltern und Pflegeeltern im Obsorgerecht und im Pflegschaftsverfahren seit 1.10.2024
  • Gelindere Mittel im Obsorge- und Kontaktrecht: Welche Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen sind für den Ausgang des Verfahrens entscheidend?
  • Schränkt ein gerichtliches Ausreiseverbot die Obsorge ein und welche Konsequenzen hat die Antwort auf diese Frage?
  • Aktuelle Tendenzen in der Rechtsentwicklung zum Kontaktrecht
  • Umfasst eine Kontaktrechtsregelung ein Kontaktverbot für die übrige Zeit?
  • In welchem Ausmaß schuldet der betreuende Elternteil eine Mitwirkung beim Kontaktrecht?
  • Durchsetzung des Kontaktrechts: Welche Regelungen können vollzogen werden und welche Zwangsmaßnahmen sind „angemessen“?
  • Informationspflichten zwischen Eltern: Inhalt, Umfang und zulässige Einschränkung relevanter Auskünfte

Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 25. September 2025, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Obsorge beider Eltern nach Trennung und Ehescheidung: Wie viel Kooperation ist erforderlich, wie viel Konflikt ist zu viel, genügen Textnachrichten und warum (nicht)?
  • Änderung einer Obsorge- oder Betreuungsregelung aus gewichtigen Gründen: Wann fördert sie das Kindeswohl?
  • Der Streit über Schule, Kindergarten und Psychotherapie: Wer entscheidet im Rahmen einer gemeinsamen Obsorge über diese Angelegenheiten und welche Anträge sind im Konfliktfall sinnvoll und/oder notwendig?
  • Obsorgeentziehung wegen Kindeswohlgefährdung: Zwischen Familienautonomie, Verhältnismäßigkeit, Gefährdungsanalyse und Kindeswillen
  • Die Stellung von Großeltern und Pflegeeltern im Obsorgerecht und im Pflegschaftsverfahren seit 1.10.2024
  • Gelindere Mittel im Obsorge- und Kontaktrecht: Welche Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen sind für den Ausgang des Verfahrens entscheidend?
  • Schränkt ein gerichtliches Ausreiseverbot die Obsorge ein und welche Konsequenzen hat die Antwort auf diese Frage?
  • Aktuelle Tendenzen in der Rechtsentwicklung zum Kontaktrecht
  • Umfasst eine Kontaktrechtsregelung ein Kontaktverbot für die übrige Zeit?
  • In welchem Ausmaß schuldet der betreuende Elternteil eine Mitwirkung beim Kontaktrecht?
  • Durchsetzung des Kontaktrechts: Welche Regelungen können vollzogen werden und welche Zwangsmaßnahmen sind „angemessen“?
  • Informationspflichten zwischen Eltern: Inhalt, Umfang und zulässige Einschränkung relevanter Auskünfte
ziff flash

Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht

Donnerstag, 6. November 2025, 14.00 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seminare aus unserer Reihe Z!FF Flash bedeuten zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!

Wenn die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Hauptverfahren zwar aussichtsreich ist, aufgrund der dafür notwendigen Verfahrensdauer aber erhebliche Nachteile nicht zu verhindern vermag, können Maßnahmen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes Abhilfe schaffen. Dabei kommt allerdings für die Antragsteller:innen dem Antragsvorbringen, der Nutzung von zulässigen Mitteln zur Sachverhaltsfeststellung sowie der fundierten Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die einstweiligen Verfügungen sowie der Regelungen über die Kostentragung für ein solches Verfahren entscheidende Bedeutung zu. Demgegenüber ist auf Seiten von Antragsgegner:innen die richtige Einschätzung der Möglichkeiten, vorläufige Regelungen abzuwenden oder sie wirksam zu bekämpfen, wesentlich.

Im Zentrum eines weiteren Flash-Seminars – das eine Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung vom Juni 2025 bildet – stehen daher der einstweilige Rechtsschutz im Familienrecht und wichtige Problembereiche im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:

  • Sicherung des Wohnbedürfnisses eines Ehepartners (§ 382j EO)
  • Einstweilige Regelung der Benützung der Ehewohnung (§ 382 Z 8 lit. b EO)
  • Sicherung von Aufteilungsvermögen (§ 382 Z 8 lit. b EO)
  • Einstweilige Vorkehrungen zum Besitzschutz (§ 458 ZPO)
  • Unterhaltsverfügungen (§ 382 Z 8 lit. a EO, § 382a EO)
  • Schutz vor Gewalt im Wohnbereich (§ 382b EO)
  • Allgemeiner Schutz vor Gewalt (§ 382c EO)
  • Vorläufige Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen (§ 107 Abs. 2 AußStrG)

Aktuelles Unterhaltsrecht

Donnerstag, 13. November 2025, 14.30 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr
Kosten: 210,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Themen des Unterhaltsrechts. Anhand von Beispielen aus der neueren OGH-Judikatur werden die wesentlichen Rechtsentwicklungen in diesem sehr dynamischen Bereich erläutert und entscheidende Inhalte für eine erfolgreiche Arbeit in unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen vermittelt.

Die Auswahl der Seminarthemen orientiert sich an Tendenzen in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Schwerpunkte der Fortbildungsveranstaltung werden daher im September 2025 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Partnerschaftsgewalt
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und das Pflegschaftsverfahren

Donnerstag, 27. November 2025, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wenn ein Kind Gewalt zwischen seinen Eltern miterlebt und das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, stellt diese Erfahrung eine schwerwiegende Belastung für die Entwicklung des Kindes dar und beeinflusst sein Wohl gravierend. Von einem Kind miterlebte Gewalt hat zur Folge, dass der Schutz dieses Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in der Beratungssituation und im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht im Vordergrund stehen muss. Im Zentrum der Fortbildung zu dieser Thematik stehen zahlreiche Inhalte, die für Fachkräfte in derart herausfordernden Konstellationen besonders wesentlich sind:

  • Welche Entwicklungsrisiken entstehen für Kinder in Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften und wie beeinflussen sie ihre Persönlichkeitsbildung und ihre Sozialisationsverläufe?
  • Woran kann ich erkennen, dass ein Kind von Gewalt zwischen seinen Eltern betroffen sein könnte?
  • Klärung der eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Fachkräfte Zugang zum Erleben der Kinder finden und mit ihnen über Gewalterfahrungen sprechen?
  • Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung und ihre Konsequenzen für die Gerichtsentscheidung über Obsorge und Kontaktrecht
  • Die aktuelle Judikatur zu pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach Gewalt in der Familie
  • Gemeinsame Obsorge nach Beziehungsgewalt?
  • Besonderheiten bei der Rechtsvertretung in Pflegschaftsverfahren nach Gewalt zwischen den Eltern
  • Welche Bedeutung hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ in Gerichtsverfahren?
  • Was ist die „Istanbul-Konvention“ und welche Rechtsfolgen und Verpflichtungen ergeben sich daraus für Österreich?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Gewalt an einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson miterlebt haben: Was brauchen diese Kinder und wie können sie gestärkt werden?

Cybergewalt im familiären Kontext

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 14.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Petra Smutny
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Digitale Gewalt in Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen nimmt zu. Gezielte Angriffe und die Verbreitung von peinlichen oder kompromittierenden Inhalten, die früher im familiären Rahmen ausgetauscht wurden, werden nach dem Scheitern der Beziehung häufig dazu verwendet, die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner bloßzustellen, zu diffamieren oder zu belästigen. Wer betroffen ist, muss aber nicht tatenlos bleiben.

Welche rechtlichen Schritte – vom Antrag auf Einstweilige Verfügung bis zur Strafanzeige – sind sinnvoll und aussichtsreich? Welche Voraussetzungen müssen für gerichtliche Schutzmaßnahmen erfüllt sein? Was gilt, wenn Inhalte eines familiengerichtlichen Verfahrens oder der Ärger über die gegenwärtige Betreuungssituation der Kinder auf Social Media geteilt werden? Wann wird aus dem Bedürfnis, mit Gleichgesinnten über die schwierige Lebensphase zu kommunizieren, ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre beteiligter Personen? Und: Wann benötigen Eltern für die Veröffentlichung von Bildern ihrer Kinder auf digitalen Plattformen deren Einwilligung?

Im Mittelpunkt unseres Seminars zu dieser Thematik stehen daher folgende Inhalte:

  • Gewalt, sonstige Grenzverletzungen sowie Missbrauchsdarstellungen im digitalen Raum
  • Cybermobbing, Cyberstalking, Sexting, Cybergrooming, Dick pics, Sextortion etc.
  • Gemeinsamkeiten & Unterschiede zwischen Mobbing und Cybermobbing sowie zwischen Stalking und Cyberstalking
  • Welche weiteren Straftatbestände sind bei Mobbing- und Stalking-Handlungen im digitalen Raum häufig betroffen?
  • Einstweilige Verfügung gegen Cybermobbing?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind mit zivilrechtlichen Mitteln möglich und welche Faktoren sind für die Rechtsdurchsetzung wesentlich?
  • Facebook, Twitter, Instagram: Die Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Netzwerken
  • Zum Recht des Kindes am eigenen Bild und den persönlichen Daten
  • Posting mit und ohne Sorgerecht? Zum Zusammenhang zwischen Obsorgeverhält-nissen und der (un)zulässigen Verbreitung von Bildern und Daten der Kinder
  • Der Pflegschaftsakt im Internet: Veröffentlichungsverbot mit Gerichtsbeschluss?

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Donnerstag, 15. Jänner 2026, 9.00 bis 15.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Mittwoch, 21. Jänner 2026, 9.30 bis 15.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.