Kinder psychisch kranker Eltern

Mittwoch, 27. Mai 2026, 14.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Monika Aichhorn
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Psychische Erkrankungen von Eltern haben gravierende Auswirkungen auf die Familiendynamik und die Erziehungskompetenz und stellen für die Entwicklung der betroffenen Kinder einen erheblichen Risikofaktor dar. Die Arbeit mit psychisch kranken Eltern, die Gefährdungseinschätzung für ihre Kinder, wirksame Präventionsmaßnahmen zu deren Schutz und dringende Interventionen im Bedarfsfall erfordern von Fachkräften umfangreiches Wissen und einen sicheren Umgang mit den besonderen Herausforderungen, die mit psychischen Erkrankungen von Eltern und den daraus resultierenden Folgen verbunden sind.

Im Mittelpunkt unseres Seminars stehen daher folgende Themen:

  • Welche psychischen Erkrankungen von Eltern belasten Kinder besonders massiv und wie kann der Schweregrad einer psychischen Störung richtig eingeschätzt werden?
  • Auswirkungen von Persönlichkeitsstörungen, Abhängigkeitserkrankungen, psychotischen Symptomatiken und Depression auf die Bindungs- und Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Möglichkeiten einer ressourcenorientierten Gesprächsführung mit psychisch kranken Eltern und ihren Familienangehörigen
  • Wann wird die psychische Erkrankung eines Elternteils zur Gefährdung des Kindeswohls?
  • Konsequenzen der psychischen Erkrankung eines Elternteils für Gerichtsentscheidungen über Obsorge und Kontaktrecht
  • Wer ist bei krankheitsbedingter Verhinderung der Eltern mit der Obsorge zu betrauen?
  • Wann ist eine Einschränkung des Kontaktrechts eines psychisch kranken Elternteils gerechtfertigt und welche Optionen müssen dabei geprüft werden?
  • Erziehungsberatung und Auflagen als Möglichkeiten zur Förderung der Elternkompetenzen bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung?
  • Was schützt Kinder psychisch kranker Eltern?
  • Inwieweit sollen Kinder in die Behandlung psychisch kranker Eltern einbezogen werden?

Fallbesprechung 2
Hochstrittigkeit

Mittwoch, 17. Juni 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Ass.-Prof.in Dr.in Sabine Völkl-Kernstock
Kosten: 210,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Z!FF konkret-Seminare bieten für Interessierte mit juristischer und/oder psychosozialer Ausbildung und Freude am fachlichen Austausch die Möglichkeit für eine vertiefende Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus der Beratungs- und Gerichtspraxis und den häufig gegensätzlichen Argumentationslinien.

Jedes Seminar widmet sich einem bestimmten Thema, das anhand von „typischen“ Fallbeispielen veranschaulicht wird. Nach kurzen Impulsreferaten zur aktuellen fachlichen Position in der Psychologie und zur entsprechenden OGH-Judikatur geht es bereits ins Konkrete. Dadurch können im offenen und vorurteilsfreien Diskurs eigene berufliche Vorgehensweisen reflektiert, Fragen und Unsicherheiten formuliert, kreative und aussichtsreiche Lösungsansätze multidisziplinär erarbeitet und wesentliche Überlegungen und Argumente in die Arbeit im Familienrecht mitgenommen werden.

Im Zentrum des zweiten Z!FF konkret-Seminars unter der Leitung von Mag.a Susanne Beck und Dr.in Sabine Völkl-Kernstock steht der Umgang mit hochstrittigen Dynamiken in der Elternbeziehung:

Welche spezifischen Konsequenzen der Hochstrittigkeit müssen bei der Arbeit mit betroffenen Eltern besonders berücksichtigt werden und welche Beratungsansätze sind für die berufliche Tätigkeit in hochgradig verstrickten Beziehungssystemen zielführend?
Was bedeutet „Bindungstoleranz“ und sind Eltern ohne Bindungstoleranz erziehungsfähig?
Ist die chronische Hochstrittigkeit von Eltern ein Grund für die Aussetzung des Kontaktrechts? Wie ist mit der Kontaktverweigerung eines Kindes im eskalierten Elternkonflikt umzugehen?
Und: Welche Interventionen können hochkonflikthaftes Verhalten und destruktive Wiederholungsmuster von Eltern im Sinn des Kindeswohls beeinflussen und die Belastung des Kindes reduzieren?

Reden wir darüber!

Die Seminarteilnehmer:innen sind eingeladen, uns im Vorfeld der Veranstaltung Problemfelder und Fragen aus ihrem jeweiligen Arbeitsbereich mitzuteilen, und wir werden aus diesen Zusendungen passende Fallkonstellationen bilden.

Die Ehewohnung in der Scheidung
aus eherechtlicher, scheidungsrechtlicher, unterhaltsrechtlicher und vermögensrechtlicher Perspektive

Mittwoch, 8. Juli 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Ein Sommer mit Z!FF?

Nachdem wir seit Jahren Anfragen erhalten hatten, ob wir Seminare nicht auch im Juli und August anbieten könnten, belegten Umfragen, die wir im Vorjahr im Rahmen von mehreren Fortbildungsveranstaltungen durchführten, ein großes Interesse daran. Daher wollen wir im Sommer 2026 diese Idee realisieren!

Im Mittelpunkt des ersten Z!FF-Sommer-Seminars steht die Ehewohnung in der Scheidung aus eherechtlicher, scheidungsrechtlicher, unterhaltsrechtlicher und vermögensrechtlicher Perspektive:

  • Was macht eine Immobilie zur Ehewohnung und was bedeutet das in der Scheidungsauseinandersetzung?
  • Darf ich ausziehen? Die Beendigung des Zusammenlebens und ihre Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch und den Scheidungsprozess
  • Darf ich das Türschloss austauschen? Rechtliche Gesichtspunkte zum Wunsch nach getrennten Lebensbereichen zwischen Besitzverhältnissen und Selbsthilfe
  • Muss ich zahlen? Grundlagen und Grenzen des Wohnungserhaltungsanspruchs gemäß § 97 ABGB
  • Darf ich nach meinem Auszug die Aufwendungen für die Wohnung vom Unterhalt abziehen? Die aktuelle Judikatur zu Unterhalt und Wohnungskosten
  • Ich halte das Zusammenleben nicht mehr aus – kann ich ein alleiniges Nutzungsrecht für die Wohnung erreichen? Voraussetzungen und Ziele einer vorläufigen Benützungsregelung
  • Darf ich „meine“ Wohnung während aufrechter Ehe verkaufen? Die Ehewohnung im Inseratenteil und ihre vorläufige Sicherung mit einstweiliger Verfügung
  • Wem bleibt die Wohnung und um welchen Preis? Die Ehewohnung im Aufteilungsverfahren: Definitionen – Ausnahmetatbestände – Wertermittlung
  • Ich habe während der Ehegemeinschaft den Kredit für die eingebrachte Ehewohnung zurückgezahlt – was bedeutet das aufteilungsrechtlich?
  • Welche Verträge über welche Wohnungen? Vorausvereinbarungen über Immobilien nach § 97 EheG
  • Wer muss was in welchem Verfahren beweisen? Verfahrensrechtliches rund um die Ehewohnung

Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 17. September 2026, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Sind Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern ein Hindernis für eine gemeinsame Obsorge nach Trennung oder Ehescheidung?
  • Änderung einer Betreuungsregelung: Wie erheblich müssen die neuen Umstände sein und wann fördert die Maßnahme das Kindeswohl?
  • Die „Umzugsfälle“ im Kindschaftsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übersiedlung mit dem Kind im Inland und ins Ausland
  • Welche gelinderen Mittel sind für den Ausgang eines Verfahrens über die Entziehung der Obsorge oder des Kontaktrechts entscheidend?
  • Das Kind und sein Geld: Wann ist die Kontrolle der Verwendung des Kindesunterhalts zulässig und in welchen Fällen kommt eine gerichtliche Überwachung der elterlichen Vermögensverwaltung in Betracht?
  • Der Maßstab für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und die Prüfung einer Rückübertragung der Obsorge: Welche Kriterien sind dafür maßgebend?
  • Zur Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen im Pflegschaftsverfahren – welche Anträge sind in welcher Phase des Rechtsstreits zweckmäßig und was ist bei der Beratung und Vertretung von Eltern in diesem Kontext zu beachten?
  • Wann sind Anträge auf vorläufige Regelungen sinnvoll, welche Aspekte sind für ihren Erfolg wesentlich und wann hält ein solcher Zwischenstreit nur das weitere Verfahren auf?
  • Kontaktrechte mit Übernachtungen bei sehr jungen Kindern in der neueren Judikatur
  • In welchen Fällen fördern Kontaktrechte von Großeltern, Tanten und Geschwistern das Kindeswohl – und wann nicht?
  • Durchsetzung von gerichtlichen Regelungen mit Zwangsmitteln: Voraussetzungen – Beugemittel – Grenzen

Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 23. September 2026, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Themen:

  • Sind Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern ein Hindernis für eine gemeinsame Obsorge nach Trennung oder Ehescheidung?
  • Änderung einer Betreuungsregelung: Wie erheblich müssen die neuen Umstände sein und wann fördert die Maßnahme das Kindeswohl?
  • Die „Umzugsfälle“ im Kindschaftsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übersiedlung mit dem Kind im Inland und ins Ausland
  • Welche gelinderen Mittel sind für den Ausgang eines Verfahrens über die Entziehung der Obsorge oder des Kontaktrechts entscheidend?
  • Das Kind und sein Geld: Wann ist die Kontrolle der Verwendung des Kindesunterhalts zulässig und in welchen Fällen kommt eine gerichtliche Überwachung der elterlichen Vermögensverwaltung in Betracht?
  • Der Maßstab für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und die Prüfung einer Rückübertragung der Obsorge: Welche Kriterien sind dafür maßgebend?
  • Zur Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe, Familiengerichtshilfe und Sachverständigen im Pflegschaftsverfahren – welche Anträge sind in welcher Phase des Rechtsstreits zweckmäßig und was ist bei der Beratung und Vertretung von Eltern in diesem Kontext zu beachten?
  • Wann sind Anträge auf vorläufige Regelungen sinnvoll, welche Aspekte sind für ihren Erfolg wesentlich und wann hält ein solcher Zwischenstreit nur das weitere Verfahren auf?
  • Kontaktrechte mit Übernachtungen bei sehr jungen Kindern in der neueren Judikatur
  • In welchen Fällen fördern Kontaktrechte von Großeltern, Tanten und Geschwistern das Kindeswohl – und wann nicht?
  • Durchsetzung von gerichtlichen Regelungen mit Zwangsmitteln: Voraussetzungen – Beugemittel – Grenzen

Partnerschaftsgewalt:
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und das Pflegschaftsverfahren

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wenn ein Kind Gewalt zwischen seinen Eltern miterlebt und das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, stellt diese Erfahrung eine schwerwiegende Belastung für die Entwicklung des Kindes dar und beeinflusst sein Wohl gravierend. Von einem Kind miterlebte Gewalt hat zur Folge, dass der Schutz dieses Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in der Beratungssituation und im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht im Vordergrund stehen muss. Im Zentrum der Fortbildung zu dieser Thematik stehen zahlreiche Inhalte, die für Fachkräfte in derart herausfordernden Konstellationen besonders wesentlich sind:

  • Welche Entwicklungsrisiken entstehen für Kinder in Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften und wie beeinflussen sie ihre Persönlichkeitsbildung und ihre Sozialisationsverläufe?
  • Woran kann ich erkennen, dass ein Kind von Gewalt zwischen seinen Eltern betroffen sein könnte?
  • Klärung der eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
  • Wie können Fachkräfte Zugang zum Erleben der Kinder finden und mit ihnen über Gewalterfahrungen sprechen?
  • Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung und ihre Konsequenzen für die Gerichtsentscheidung über Obsorge und Kontaktrecht
  • Die aktuelle Judikatur zu pflegschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach Gewalt in der Familie
  • Gemeinsame Obsorge nach Beziehungsgewalt?
  • Besonderheiten bei der Rechtsvertretung in Pflegschaftsverfahren nach Gewalt zwischen den Eltern
  • Welche Bedeutung hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ in Gerichtsverfahren?
  • Was ist die „Istanbul-Konvention“ und welche Rechtsfolgen und Verpflichtungen ergeben sich daraus für Österreich?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Gewalt an einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson miterlebt haben: Was brauchen diese Kinder und wie können sie gestärkt werden?

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2026

Montag, 18. Jänner 2027, 9.30 bis 15.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 360,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ in Wien und Wels umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2026 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2026

Mittwoch, 20. Jänner 2027, 9.00 bis 15.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 360,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ in Wien und Wels umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2026 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.