ziff flash

Ausgewählte Probleme des
Aufteilungsverfahrens – Wien

Dienstag, 12. Dezember 2023, 15.30 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 150,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

ZiFF bietet seit Juni 2022 ein spezielles Seminarformat an: ZiFF Flash – zweieinhalb Stunden kompakte und anwendungsbezogene Informationen über die Rechtslage zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!

Im Zentrum eines weiteren Flash-Seminars stehen ausgewählte Probleme des Verfahrens über die nacheheliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse:

  • Wesentliche Kriterien für die Grenzziehung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren
  • Wie bestimmt muss ein Aufteilungsantrag sein und inwieweit ist das Gericht an das Begehren gebunden?
  • Einschränkung des Aufteilungsantrags „auf Kosten“?
  • Rechnungslegungsanspruch im Aufteilungsverfahren: Voraussetzungen – Entscheidungsmaßstab – Differenzierung zwischen hinreichendem Vorbringen und bloßer Spekulation
  • Besteht ein Auskunftsanspruch über eheliches Vermögen bereits vor der Auflösung der Ehe?
  • Teilregelungen und Zwischenbeschlüsse im Aufteilungsverfahren
  • Gegenforderungen im Aufteilungsverfahren?
  • Wie wirkt sich die Tilgung von Schulden eines Ehepartners aus der Zeit vor der Eheschließung bei der nachehelichen Vermögensteilung aus?
  • Erhöhung einer rechnerisch ermittelten Ausgleichszahlung wegen langer Verfahrensdauer?
  • Einstweilige Benützungsregelung im Aufteilungsverfahren: Regelungsbedürfnis – Interessenabwägung – Billigkeitsprinzip
  • Welche Anforderungen an Antragsvorbringen und Gefahrenbescheinigung sind für eine erfolgreiche Sicherung des Aufteilungsanspruchs mit EV maßgebend?
  • Was bedeutet das „abgemilderte Erfolgsprinzip“ für Kostenentscheidungen im Aufteilungsverfahren?

Jahresrückblick Familienrecht Oberösterreich
Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2023

Donnerstag, 18. Jänner 2024, 9.30 bis 17.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Für viele ein schon vertrauter Start ins neue familienrechtliche Jahr: der Jahresrückblick mit Mag.a Susanne Beck. Im Mittelpunkt des Seminars steht auch heuer die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der Judikatur des Obersten Gerichtshofes.

Keep up to date!

Jahresrückblick Familienrecht Wien
Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2023

Mittwoch, 24. Jänner 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Für viele ein schon vertrauter Start ins neue familienrechtliche Jahr: der Jahresrückblick mit Mag.a Susanne Beck. Im Mittelpunkt des Seminars steht auch heuer die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der Judikatur des Obersten Gerichtshofes.

Keep up to date!

Update Familienrecht

Donnerstag, 15. Februar 2024, 9.00 bis 16.00 Uhr

Veranstalter: Kinder- und Jugendhilfe Niederösterreich
Location: St. Pölten
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Alles, was Recht ist –
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen & ihren Familien

Donnerstag, 22. & Freitag, 23. Februar 2024, jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr

Veranstalter: FH Campus Wien/Campus Wien Academy
Location: Campus Wien Academy
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Internationales Familienrecht
Unterhalt mit Auslandsbezug

Donnerstag, 29. Februar 2024, 13.30 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Claudia Rudolf & Univ.-Prof. Dr. Thomas Graber
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Die Anzahl von Beziehungen zwischen Personen aus verschiedenen Staaten steigt stetig, die Mobilität von Familien vor und nach Trennungen nimmt deutlich zu. Damit erhöht sich auch die Zahl von grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Unterhaltsrecht. Mit eingehenden Kenntnissen können aber auch diese herausfordernden Konfliktlagen im Gerichts- und Beratungsalltag gut bewältigt und häufig sogar vermieden werden.

Im Mittelpunkt dieses Seminars zu Unterhaltssachen mit Auslandsbezug stehen folgende Themen:

  • Welche Gerichte sind in Unterhaltssachen international, sachlich und örtlich zuständig?
  • Welche Gerichte sind für die Abänderung von Unterhaltstiteln international, sachlich und örtlich zuständig?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden?
  • Welcher Staat kann einstweiligen Unterhalt anordnen?
  • Bestimmung des anzuwendenden Rechts für
    – die Frage, wer Unterhaltberechtigter und wer Unterhaltsverpflichteter ist;
    – die Voraussetzungen des (einstweiligen) Unterhaltsanspruchs, etwa Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigen, Obliegenheit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Anspannungstheorie) und Erfordernis eines Verschuldensausspruchs im Scheidungsurteil;
    – die Berechnung des Unterhalts;
    – die Art der Gewährung des Unterhalts;
    – die Währung, in der der Unterhaltsanspruch zu erfüllen ist;
    – die Dauer der Unterhaltsverpflichtung (Unterhalt für die Vergangenheit);
    – das Ruhen des Unterhaltsanspruchs;
    – die Verjährung des Unterhaltsanspruchs.
  • Ist eine Wahl des anzuwendenden Rechts möglich?
  • Können Unterhaltsvereinbarungen geschlossen werden, z.B. ein Unterhaltsverzicht?
  • Wie erfolgt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen?
  • Wie erfolgt die Anerkennung und Vollstreckung einstweiliger Unterhaltsentscheidungen?

Wenn Kinder Gewalt erleben

Dienstag, 19. März 2024, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck& Dr.in Gertrude Bogyi & Mag.a Petra Smutny
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Kinder als Opfer von Gewalt und Kinder als Zeugen von Gewalt. Kinder benötigen Erklärungen für das Unfassbare in ihrem Leben und Begleiter:innen, die Antworten auf ihre Fragen zu geben vermögen. Begleiter:innen, die Traumafolgen nach Gewalterfahrungen richtig einschätzen und mit Ängsten, Fantasien und Schuldgefühlen der Kinder offen und wahrhaftig umgehen können. Begleiter:innen, die über zivil- und strafrechtliches Wissen verfügen, rasch und effizient für Rechtsschutz sorgen und Kindern in Gerichtsverfahren Sicherheit und Stütze geben können.
Ein Seminar über Wunden auf der Seele, geeignete Therapiekonzepte und wirksamen Rechtsschutz für gewaltbetroffene Kinder. Über den heiklen Spannungsbereich zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung, die Anzeigeerstattung und wesentliche Überlegungen vor dieser Entscheidung. Über spezielle Straftatbestände, Verjährungsbestimmungen und strafrechtliche Maßnahmen nach Gewalt an Kindern oder ihren Bezugspersonen. Über gerichtliche Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz und nach kindschaftsrechtlichen Bestimmungen. Über juristische und psychosoziale Prozessbegleitung und das Zusammenwirken der beteiligten Professionen zur Verringerung der Belastungen für Kinder. Über Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe bei Gewaltverdacht und deren Handlungskompetenzen zum Schutz betroffener Kinder. Und vor allem über die Frage, was es konkret braucht, damit es Kindern in Pflegschafts- und Strafverfahren nach Gewalt etwas besser geht.

Wenn Kinder Gewalt erleben

Donnerstag, 11. April 2024, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck& Dr.in Gertrude Bogyi & Mag.a Petra Smutny
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Kinder als Opfer von Gewalt und Kinder als Zeugen von Gewalt. Kinder benötigen Erklärungen für das Unfassbare in ihrem Leben und Begleiter:innen, die Antworten auf ihre Fragen zu geben vermögen. Begleiter:innen, die Traumafolgen nach Gewalterfahrungen richtig einschätzen und mit Ängsten, Fantasien und Schuldgefühlen der Kinder offen und wahrhaftig umgehen können. Begleiter:innen, die über zivil- und strafrechtliches Wissen verfügen, rasch und effizient für Rechtsschutz sorgen und Kindern in Gerichtsverfahren Sicherheit und Stütze geben können.
Ein Seminar über Wunden auf der Seele, geeignete Therapiekonzepte und wirksamen Rechtsschutz für gewaltbetroffene Kinder. Über den heiklen Spannungsbereich zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung, die Anzeigeerstattung und wesentliche Überlegungen vor dieser Entscheidung. Über spezielle Straftatbestände, Verjährungsbestimmungen und strafrechtliche Maßnahmen nach Gewalt an Kindern oder ihren Bezugspersonen. Über gerichtliche Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz und nach kindschaftsrechtlichen Bestimmungen. Über juristische und psychosoziale Prozessbegleitung und das Zusammenwirken der beteiligten Professionen zur Verringerung der Belastungen für Kinder. Über Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe bei Gewaltverdacht und deren Handlungskompetenzen zum Schutz betroffener Kinder. Und vor allem über die Frage, was es konkret braucht, damit es Kindern in Pflegschafts- und Strafverfahren nach Gewalt etwas besser geht.

Hochstrittige Kontaktrechte

Dienstag, 23. April 2024, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Ass.-Prof.in Dr.in Sabine Völkl-Kernstock
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Hochkonflikthafte Trennungen von Eltern sind für die betroffenen Kinder besonders belastend. Wenn Eltern nach einer Trennung oder Ehescheidung im Umgang miteinander hochstrittige Verhaltensweisen zeigen und das Auseinanderfallen der Familie über einen längeren Zeitraum nicht ohne Schädigung des Kindeswohls bewältigen können, werden meistens auch das Kontaktrecht und damit die Frage, wie eine Beziehung des Kindes zum zweiten Elternteil weiterhin gelebt werden kann, zum Konfliktpunkt. Dabei sind viele Eltern derart in chronische Streitigkeiten und ein feindselig gewordenes Klima zwischen ihnen verstrickt, dass sie ihre Kinder aus dem Blick verlieren und diese nicht mehr angemessen unterstützen können. Dadurch stellen hochstrittige Eltern eine besondere Herausforderung in der Beratungs- und Gerichtspraxis dar, und die Folgen ihrer lange andauernden Konflikte für die Entwicklung der betroffenen Kinder sind massiv.

Im Mittelpunkt unseres Seminars zu Kontaktrechten in hochstrittigen Trennungsfamilien stehen folgende Themen:

  • Zur Bedeutung des Beziehungserhalts zwischen dem Kind und seinen Eltern
  • Welche Faktoren lösen ein hochkonflikthaftes Verhalten von Eltern im Kontext von Trennungen aus und weshalb halten Eltern am Konflikt fest?
  • Besonderheiten der Kontaktstreitigkeiten bei elterlicher Hochstrittigkeit und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder im anhaltenden Konfliktgeschehen
  • Das Grundrecht auf regelmäßige Eltern-Kind-Kontakte und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Einschränkung mit Gerichtsbeschluss
  • Was bedeutet „Bindungstoleranz“ und sind Eltern ohne Bindungstoleranz erziehungsfähig?
  • Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer hinreichenden Bindungstoleranz im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren?
  • Gutachterliche Diagnostik der Erziehungs- und Kontaktfähigkeit in Gerichtsverfahren
  • Ist die chronische Hochstrittigkeit von Eltern ein Grund für die Aussetzung des Kontaktrechts?
  • Besuchsbegleitung bei hochkonflikthaften Elternbeziehungen und Eltern-Kind-Entfremdung?
  • Kontaktverweigerung des Kindes als Bewältigungsversuch im Loyalitätskonflikt?
  • Welche Unterstützungsangebote für ein Kind sind bei einem Kontaktabbruch indiziert? Und: Soll es „Kontaktabbruch“ heißen?
  • Mögliche Interventionen zur Konfliktreduzierung & ihre Grenzen

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhilfeträgers, der
Familiengerichtshilfe und Kinderschutzeinrichtungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.