Familienrecht:
Die Rechtsprechung des Jahres 2023

Donnerstag, 4. April 2024, 9.30 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Oberlandesgericht Innsbruck
Location: Innsbruck
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Wenn Kinder Gewalt erleben

Donnerstag, 11. April 2024, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Dr.in Gertrude Bogyi & Mag.a Petra Smutny
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Kinder als Opfer von Gewalt und Kinder als Zeugen von Gewalt. Kinder benötigen Erklärungen für das Unfassbare in ihrem Leben und Begleiter:innen, die Antworten auf ihre Fragen zu geben vermögen. Begleiter:innen, die Traumafolgen nach Gewalterfahrungen richtig einschätzen und mit Ängsten, Fantasien und Schuldgefühlen der Kinder offen und wahrhaftig umgehen können. Begleiter:innen, die über zivil- und strafrechtliches Wissen verfügen, rasch und effizient für Rechtsschutz sorgen und Kindern in Gerichtsverfahren Sicherheit und Stütze geben können.
Ein Seminar über Wunden auf der Seele, geeignete Therapiekonzepte und wirksamen Rechtsschutz für gewaltbetroffene Kinder. Über den heiklen Spannungsbereich zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung, die Anzeigeerstattung und wesentliche Überlegungen vor dieser Entscheidung. Über spezielle Straftatbestände, Verjährungsbestimmungen und strafrechtliche Maßnahmen nach Gewalt an Kindern oder ihren Bezugspersonen. Über gerichtliche Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz und nach kindschaftsrechtlichen Bestimmungen. Über juristische und psychosoziale Prozessbegleitung und das Zusammenwirken der beteiligten Professionen zur Verringerung der Belastungen für Kinder. Über Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe bei Gewaltverdacht und deren Handlungskompetenzen zum Schutz betroffener Kinder. Und vor allem über die Frage, was es konkret braucht, damit es Kindern in Pflegschafts- und Strafverfahren nach Gewalt etwas besser geht.

Hochstrittige Kontaktrechte

Dienstag, 23. April 2024, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Ass.-Prof.in Dr.in Sabine Völkl-Kernstock
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Hochkonflikthafte Trennungen von Eltern sind für die betroffenen Kinder besonders belastend. Wenn Eltern nach einer Trennung oder Ehescheidung im Umgang miteinander hochstrittige Verhaltensweisen zeigen und das Auseinanderfallen der Familie über einen längeren Zeitraum nicht ohne Schädigung des Kindeswohls bewältigen können, werden meistens auch das Kontaktrecht und damit die Frage, wie eine Beziehung des Kindes zum zweiten Elternteil weiterhin gelebt werden kann, zum Konfliktpunkt. Dabei sind viele Eltern derart in chronische Streitigkeiten und ein feindselig gewordenes Klima zwischen ihnen verstrickt, dass sie ihre Kinder aus dem Blick verlieren und diese nicht mehr angemessen unterstützen können. Dadurch stellen hochstrittige Eltern eine besondere Herausforderung in der Beratungs- und Gerichtspraxis dar, und die Folgen ihrer lange andauernden Konflikte für die Entwicklung der betroffenen Kinder sind massiv.

Im Mittelpunkt unseres Seminars zu Kontaktrechten in hochstrittigen Trennungsfamilien stehen folgende Themen:

  • Zur Bedeutung des Beziehungserhalts zwischen dem Kind und seinen Eltern
  • Welche Faktoren lösen ein hochkonflikthaftes Verhalten von Eltern im Kontext von Trennungen aus und weshalb halten Eltern am Konflikt fest?
  • Besonderheiten der Kontaktstreitigkeiten bei elterlicher Hochstrittigkeit und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder im anhaltenden Konfliktgeschehen
  • Das Grundrecht auf regelmäßige Eltern-Kind-Kontakte und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Einschränkung mit Gerichtsbeschluss
  • Was bedeutet „Bindungstoleranz“ und sind Eltern ohne Bindungstoleranz erziehungsfähig?
  • Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer hinreichenden Bindungstoleranz im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren?
  • Gutachterliche Diagnostik der Erziehungs- und Kontaktfähigkeit in Gerichtsverfahren
  • Ist die chronische Hochstrittigkeit von Eltern ein Grund für die Aussetzung des Kontaktrechts?
  • Besuchsbegleitung bei hochkonflikthaften Elternbeziehungen und Eltern-Kind-Entfremdung?
  • Kontaktverweigerung des Kindes als Bewältigungsversuch im Loyalitätskonflikt?
  • Welche Unterstützungsangebote für ein Kind sind bei einem Kontaktabbruch indiziert? Und: Soll es „Kontaktabbruch“ heißen?
  • Mögliche Interventionen zur Konfliktreduzierung & ihre Grenzen

Verfahrensrecht in der Kinder- und Jugendhilfe

Montag, 6. Mai 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg
Location: Schloss Hofen, Lochau
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Abstammungsrecht & Kindesunterhalt – Neue Judikatur und wirksame Praxistipps zur Rechtsdurchsetzung

Dienstag, 7. Mai 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg
Location: Schloss Hofen, Lochau
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Verfahrensrecht in der Kinder- und Jugendhilfe

Mittwoch, 8. Mai 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg
Location: Landhaus, Bregenz
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Erfolgsregeln für die Gesprächsführung in der Rechtsberatung
Wirksame Fragen im Klientenkontakt

Mittwoch, 15. Mai 2024, 15.00 bis 19.00 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Karin Steiner-Schwarzinger & Dr. Friedrich Schwarzinger
Kosten: 240,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Die Begleitung und Beratung von Menschen mit rechtlichen Problemstellungen erfordert nicht nur profunde juristische Kenntnisse, sondern auch eine gelingende Kommunikation im Klientenkontakt. Diese dient nicht nur der zielorientierten Informationsbeschaffung, sondern kann es Klient:innen ermöglichen, in einer Konfliktsituation, in die sie völlig verfangen sind und die sie als verfahren und fast ausweglos erleben, ihren Blickwinkel zu erweitern und neue Perspektiven und damit neue Ideen und Lösungen zu entwickeln. Dabei kommt verschiedenen, an die jeweiligen Situationen angepassten Fragetechniken besondere Bedeutung für eine erfolgreiche Gestaltung der Rechtsberatung zu.

Das Seminar bietet eine vertiefende Erweiterung der Beratungskompetenz sowie praxiserprobte Anleitungen für die Gesprächsführung im juristischen Arbeitskontext und ist als Fortbildung im Sinn des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes anrechenbar.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen folgende Inhalte:

  • Effiziente Klärung des Zieles der rechtlichen Beratung und Vertretung
  • Entscheidende Vorteile, die sich aus der Erarbeitung eines Zieles für den Beratungsprozess ergeben
  • Vergleich der Auswirkungen unterschiedlicher Vorgangsweisen anhand von Fallbeispielen
  • Darstellung verschiedener Fragetechniken und der sich daraus ergebenden erweiternden Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten
  • Welche Überzeugungen und Haltungen der Rechtsberater:in erhöhen die Selbstverantwortung und Autonomie der Klient:innen?

Fortbildung gemäß § 20 ZivMediatG

ziff flash

Treffsichere Formulierung und effektive Durchsetzung von
Kontaktrechtsregelungen

Mittwoch, 22. Mai 2024, 14.00 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 150,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Das Seminarformat ZiFF Flash bietet zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über besonders wesentliche OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!

Im Zentrum des Zusatztermins zu unserem Flash-Seminar über Kontaktrechtsregelungen stehen ihre Formulierung und ihre Durchsetzung mit Zwangsmitteln:

  • Welche Kriterien sind für die heikle Entscheidung zwischen einer für ein Vollzugsverfahren hinreichend bestimmten Kontaktrechtsregelung und einer flexibleren Formulierung zu beachten?
  • Welche Inhalte muss eine Kontaktrechtsregelung jedenfalls umfassen, damit sie mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann?
  • Setzt der Vollzug einer Vereinbarung oder eines Gerichtsbeschlusses über das Kontaktrecht eine Bestimmung des Übergabeorts voraus?
  • Inwieweit besteht eine Verpflichtung des (hauptsächlich) betreuenden Elternteils, die Beziehung des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu fördern und das Zustandekommen von Kontakten zu unterstützen?
  • Mit welchen Zwangsmitteln können Kontaktrechtsregelungen durchgesetzt werden? Müssen Zwangsmaßnahmen zunächst angedroht werden? Ist die Höhe einer Geldstrafe vom Einkommen des betreuenden Elternteils abhängig?
  • Welche Auswirkungen haben geänderte Umstände auf einen Rechtstitel über das Kontaktrecht? Wann darf ein Beschluss oder eine Vergleich aus dem Vorverfahren trotz mittlerweile erfolgter Neuregelung des Kontaktrechts weiterhin durchgesetzt werden?
  • In welchen Fällen hat der Vollzug eines rechtswirksamen Titels über das Kontaktrecht ausnahmsweise zu unterbleiben?
  • Wie kann ein Kontaktrecht gegen den Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, durchgesetzt werden?
  • Mindern die Kosten der Kontaktrechtsausübung die Zahlungsverpflichtung für den Kindesunterhalt?

Alles, was Recht ist
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen & ihren Familien

Mittwoch, 12. Juni 2024 & Donnerstag, 13. Juni 2024, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Akademie Burgenland
Location: FH Burgenland, 7000 Eisenstadt, Campus 1
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Kindliche Sexualität
Ganz normal oder Grund zur Sorge?

Donnerstag, 20. Juni 2024, 14.00 bis 17.30 Uhr

Location: Das Studio im 2ten, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Barbara Khalili-Langer
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Ziele dieser Fortbildung sind die Steigerung der Handlungskompetenz im Umgang mit kindlicher Sexualität, die Vertiefung der Kenntnisse zur ausreichend verlässlichen Einschätzung von sexuellen Verhaltensweisen eines Kindes im beruflichen Alltag sowie die Erlangung größerer Sicherheit im Umgang mit diesen Themen in der Beratungs- und Vertretungssituation.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen daher folgende Inhalte:

  • Was ist kindliche Sexualität und wie unterscheidet sie sich von der Erwachsenensexualität?
  • Ausdrucksformen kindlicher Sexualität in unterschiedlichen Altersstufen
  • Körpererkundungs- oder Doktorspiele: Altersangemessen oder auffällig?
  • Grundsätze für den pädagogischen Umgang mit der kindlichen Sexualität: Welche Botschaften sollen dem Kind vermittelt werden und wann ist ein Eingreifen der Bezugsperson wichtig?
  • Ist sexualisiertes kindliches Verhalten oder auch die Darstellung sexueller Inhalte in Kinderzeichnungen als Hinweis auf sexuellen Missbrauch zu interpretieren?
  • Welche sexuellen Auffälligkeiten rechtfertigen eine Gefährdungsmeldung an den Kinder- und Jugendhilfeträger oder Antragstellungen im Pflegschaftsverfahren – und welche nicht?
  • Strafrechtliche Bezüge des sexuellen Verhaltens zwischen Kindern

Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 19. September 2024, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 280,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen zusätzliches Gewicht?

Die Auswahl der Seminarthemen orientiert sich an der Entwicklung der OGH-Rechtsprechung. Ihre Inhalte und Konsequenzen für die Arbeit im Familienrecht werden anschaulich und praxisnah erläutert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung werden daher im Mai 2024 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Keep up to date!

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.