Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Donnerstag, 15. Jänner 2026, 9.00 bis 15.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Jahresrückblick Familienrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des Jahres 2025

Mittwoch, 21. Jänner 2026, 9.30 bis 15.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seit Beginn der ZiFF-Seminare bildet der „Jahresrückblick Familienrecht“ mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen aus der OGH-Judikatur des vorangegangenen Jahres den Start in unsere neue Saison.

Auch im Jänner 2026 wird dieses Seminar sowohl in Wien als auch in Wels stattfinden.

Die wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu wichtigen Bereichen des Familienrechts. Mit einer kompakten und praxisorientierten Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Judikatur. Seit 2025 als etwas kürzeres Format im Vergleich zu den früheren „Jahresrückblicken“, weil die neueste Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt weiterer Seminare aus unserem umfangreichen Programm steht.

Der „Jahresrückblick Familienrecht“ umfasst daher die OGH-Judikatur aus dem Jahr 2025 zu folgenden Bereichen:

  • Ehe & eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Scheidungsrelevantes Sozialversicherungsrecht
  • Kriterien einer Lebensgemeinschaft
  • Schutz vor Gewalt
  • Aufteilung des Ehevermögens

Familienrecht:
Die Rechtsprechung des Jahres 2025

Donnerstag, 5. Februar 2026, 9.30 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Oberlandesgericht Innsbruck
Location: Innsbruck
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Aktuelle Judikatur
zum Kindesunterhalt und Verfahrensmanagement

Freitag, 6. Februar 2026, 9.30 bis 14.00 Uhr

Veranstalter: Oberlandesgericht Innsbruck
Location: Innsbruck
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Alles, was Recht ist
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Judikatur für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien

Donnerstag, 25. & Freitag, 26. Februar 2026, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr

Veranstalter: Hochschule Campus Wien
Location: Campus Wien Academy, 1100 Wien, Favoritenstraße 222
Vortragende: Mag.a Susanne Beck

Wahr oder unwahr? Gewalt oder taktisches Kalkül?
Zum (schwierigen) Umgang mit Gewaltvorwürfen im Pflegschaftsverfahren

Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 bis 17.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck & Mag.a Barbara Khalili-Langer
Kosten: 320,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Wie gehen das Recht und die Psychologie mit einem geäußerten Verdacht auf Gewalt im Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht um?
Gewaltvorwürfen muss seitens der Gerichte sowie der Sachverständigen in jedem Fall nachgegangen werden. Dabei sind sie mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass einerseits Vorwürfe einer Gewaltausübung gegen Kinder häufig schwer beweisbar sind und dass andererseits in hochstrittigen Paardynamiken auch mögliche Falschbezichtigungen mitberücksichtigt werden müssen. Die Frage „Wahr oder unwahr?“ stellt in diesem Feld Tätige daher in vielen Fällen vor ein unlösbar scheinendes Dilemma, dem mit einer sorgfältigen, fachlich fundierten und gewaltsensiblen Einschätzung begegnet werden sollte.

Im Mittelpunkt unseres Seminars stehen daher folgende Inhalte:

  • „Klassische“ und „neuere“ Erscheinungsformen von Gewalt: Vernachlässigung, physische, psychische und sexuelle Gewalt, Partnerschaftsgewalt, Hochstrittigkeit, Gefährdungsaspekte rund um Schulverweigerung und religiöse Dogmen in der Erziehung
  • Umgang mit einem geäußerten Gewaltverdacht im Verfahren über die Obsorge oder persönliche Kontakte aus rechtlicher Sicht; mögliche Rechtsfolgen bei plausiblem Gewaltverdacht
  • Umgang mit einem geäußerten Gewaltverdacht aus psychologischer Sicht: Allgemeine Beurteilungskriterien, mögliche Fallstricke, Grenzen der Beurteilung, Ursachen von Falschbezichtigungen
  • Welche Relevanz kommen der Aussage und dem Verhalten des Kindes bei der Einschätzung von Gewaltvorwürfen im Pflegschaftsverfahren zu und was gilt es zu beachten?
  • Wie soll mit der Meinungsäußerung des gewaltbetroffenen Kindes bei Entscheidungen über die Obsorge und/oder das Kontaktrecht umgegangen werden?

Einvernehmliche und strittige Ehescheidung
Aktuelle Rechtsprechung & wirksame Praxistipps

Mittwoch, 25. März 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Die einvernehmliche und die strittige Ehescheidung – diese beiden Themen stehen im Mittelpunkt einer neuen Ausgabe unseres Seminarformats mit zwei Modulen, die nur gemeinsam gebucht werden können, weil die ausgewählten Inhalte aufeinander Bezug nehmen:

13.00 bis 15.30 Uhr | Modul 1: Die einvernehmliche Ehescheidung

  • In welchen Fällen sollte eine einvernehmliche Ehescheidung besser unterbleiben?
  • Wie erfolgt nach Scheidung im Einvernehmen und erheblicher Änderung der Verhältnisse eine Anpassung des nachehelichen Unterhalts? Welcher Aufwertungsschlüssel gilt bei vereinbarter Wertsicherung?
  • Wann ist eine Vereinbarung über ein Pensionssplitting zulässig und wie kann die Durchführung gesichert werden?
  • Was ist Aufteilungsvermögen und was gehört nicht dazu? Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Folgen einer präzisen Unterscheidung im Vorfeld der Eheauflösung
  • Ist die Vereinbarung einer salvatorischen Klausel im Scheidungsvergleich sinnvoll?
  • Festlegung der hauptsächlichen Betreuung des Kindes und ihre rechtlichen Konsequenzen
  • Wie leicht oder schwer kann der überwiegende Betreuungshaushalt des Kindes später geändert werden?
  • Überlegungen zur Regelung über das Kontaktrecht und die damit verbundenen Kosten in der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Prozentwertmethode – Prozentabzugsmethode – „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“: Welcher Kindesunterhalt für welches Betreuungsverhältnis?

15.30 bis 18.00 Uhr | Modul 2: Der Scheidungsprozess

  • Die neueste Judikatur zum Scheidungsrecht
  • Behauptungs- und Beweispflichten im Scheidungsverfahren
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Scheidungsprozesses
  • Wann ist im Scheidungsverfahren ein Teilurteil (un)zulässig?
  • Grenzen zwischen zulässiger Beweisbeschaffung und ehewidrigem Verhalten
  • Beweisverwertungsverbote im Scheidungsverfahren?
  • Tonaufnahmen von Streitgesprächen der Ehepartner mit dem Handy: Beweisführung zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Urheberrecht und Datenschutz
  • Private Mails und Chatprotokolle: Wie vertraulich ist die Kommunikation im Scheidungsprozess?
  • Ständige Beobachtung des Ehepartners: Berechtigtes Interesse oder unzumutbares Verhalten?

Einvernehmliche und strittige Ehescheidung
Aktuelle Rechtsprechung & wirksame Praxistipps

Zusatztermin: Donnerstag, 26. März 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Die einvernehmliche und die strittige Ehescheidung – diese beiden Themen stehen im Mittelpunkt einer neuen Ausgabe unseres Seminarformats mit zwei Modulen, die nur gemeinsam gebucht werden können, weil die ausgewählten Inhalte aufeinander Bezug nehmen:

13.00 bis 15.30 Uhr | Modul 1: Die einvernehmliche Ehescheidung

  • In welchen Fällen sollte eine einvernehmliche Ehescheidung besser unterbleiben?
  • Wie erfolgt nach Scheidung im Einvernehmen und erheblicher Änderung der Verhältnisse eine Anpassung des nachehelichen Unterhalts? Welcher Aufwertungsschlüssel gilt bei vereinbarter Wertsicherung?
  • Wann ist eine Vereinbarung über ein Pensionssplitting zulässig und wie kann die Durchführung gesichert werden?
  • Was ist Aufteilungsvermögen und was gehört nicht dazu? Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Folgen einer präzisen Unterscheidung im Vorfeld der Eheauflösung
  • Ist die Vereinbarung einer salvatorischen Klausel im Scheidungsvergleich sinnvoll?
  • Festlegung der hauptsächlichen Betreuung des Kindes und ihre rechtlichen Konsequenzen
  • Wie leicht oder schwer kann der überwiegende Betreuungshaushalt des Kindes später geändert werden?
  • Überlegungen zur Regelung über das Kontaktrecht und die damit verbundenen Kosten in der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Prozentwertmethode – Prozentabzugsmethode – „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“: Welcher Kindesunterhalt für welches Betreuungsverhältnis?

15.30 bis 18.00 Uhr | Modul 2: Der Scheidungsprozess

  • Die neueste Judikatur zum Scheidungsrecht
  • Behauptungs- und Beweispflichten im Scheidungsverfahren
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Scheidungsprozesses
  • Wann ist im Scheidungsverfahren ein Teilurteil (un)zulässig?
  • Grenzen zwischen zulässiger Beweisbeschaffung und ehewidrigem Verhalten
  • Beweisverwertungsverbote im Scheidungsverfahren?
  • Tonaufnahmen von Streitgesprächen der Ehepartner mit dem Handy: Beweisführung zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Urheberrecht und Datenschutz
  • Private Mails und Chatprotokolle: Wie vertraulich ist die Kommunikation im Scheidungsprozess?
  • Ständige Beobachtung des Ehepartners: Berechtigtes Interesse oder unzumutbares Verhalten?

Einvernehmliche und strittige Ehescheidung
Aktuelle Rechtsprechung & wirksame Praxistipps

Mittwoch, 8. April 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 300,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Die einvernehmliche und die strittige Ehescheidung – diese beiden Themen stehen im Mittelpunkt einer neuen Ausgabe unseres Seminarformats mit zwei Modulen, die nur gemeinsam gebucht werden können, weil die ausgewählten Inhalte aufeinander Bezug nehmen:

13.00 bis 15.30 Uhr | Modul 1: Die einvernehmliche Ehescheidung

  • In welchen Fällen sollte eine einvernehmliche Ehescheidung besser unterbleiben?
  • Wie erfolgt nach Scheidung im Einvernehmen und erheblicher Änderung der Verhältnisse eine Anpassung des nachehelichen Unterhalts? Welcher Aufwertungsschlüssel gilt bei vereinbarter Wertsicherung?
  • Wann ist eine Vereinbarung über ein Pensionssplitting zulässig und wie kann die Durchführung gesichert werden?
  • Was ist Aufteilungsvermögen und was gehört nicht dazu? Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Folgen einer präzisen Unterscheidung im Vorfeld der Eheauflösung
  • Ist die Vereinbarung einer salvatorischen Klausel im Scheidungsvergleich sinnvoll?
  • Festlegung der hauptsächlichen Betreuung des Kindes und ihre rechtlichen Konsequenzen
  • Wie leicht oder schwer kann der überwiegende Betreuungshaushalt des Kindes später geändert werden?
  • Überlegungen zur Regelung über das Kontaktrecht und die damit verbundenen Kosten in der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Prozentwertmethode – Prozentabzugsmethode – „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“: Welcher Kindesunterhalt für welches Betreuungsverhältnis?

15.30 bis 18.00 Uhr | Modul 2: Der Scheidungsprozess

    • Die neueste Judikatur zum Scheidungsrecht
    • Behauptungs- und Beweispflichten im Scheidungsverfahren
    • Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Scheidungsprozesses
    • Wann ist im Scheidungsverfahren ein Teilurteil (un)zulässig?
    • Grenzen zwischen zulässiger Beweisbeschaffung und ehewidrigem Verhalten
    • Beweisverwertungsverbote im Scheidungsverfahren?
    • Tonaufnahmen von Streitgesprächen der Ehepartner mit dem Handy: Beweisführung zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Urheberrecht und Datenschutz
    • Private Mails und Chatprotokolle: Wie vertraulich ist die Kommunikation im Scheidungsprozess?
    • Ständige Beobachtung des Ehepartners: Berechtigtes Interesse oder unzumutbares Verhalten?

Bei diesem Seminar handelt es sich um eine Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung vom 25. März 2026.

ziff flash

Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ehescheidung

Mittwoch, 29. April 2026, 15.30 bis 18.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 180,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Seminare aus unserer Reihe Z!FF Flash bedeuten zweieinhalb Stunden kompakte, vertiefende und anwendungsbezogene Informationen über OGH-Entscheidungen zu einem ausgewählten Themenbereich und ihre Bedeutung für die Gerichts- und Beratungspraxis. Kurz, intensiv & topaktuell!

Familienrecht und Sozialversicherungsrecht sind mitunter eng miteinander verknüpft: Mit der Eheschließung entstehen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, etwa auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Witwen- bzw. Witwerpension. In der Scheidungssituation ist die Aufklärung über die Rechtsfolgen wesentlich, die Rechtslage komplex und die Judikatur zahlreich.

Im Zentrum eines weiteren Flash-Seminars stehen sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ehescheidung und besonders wichtige Inhalte eines Beratungsgesprächs über diese Thematik:

  • Welche unterschiedlichen Auswirkungen haben die verschiedenen Scheidungsformen auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Erlangung einer Witwen- bzw. Witwerpension nach Auflösung der Ehe erfüllt sein und in welcher Höhe gebührt eine solche Pension?
  • Welchen Anforderungen muss ein Scheidungsvergleich als Grundlage für pensionsrechtliche Ansprüche entsprechen? Genügt der Verweis auf einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch?
  • Besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerpension, wenn anlässlich der Scheidung eine Unterhaltsleistung nur für den Fall der Not vereinbart wurde?
  • Gebührt eine Witwen-/Witwerpension, wenn der geschiedene Ehepartner nach Ablauf einer befristeten Unterhaltsverpflichtung freiwillig weiterhin Unterhalt zahlt?
  • Was gilt, wenn nach Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung mit Teilzahlungen der zahlungspflichtige Ehepartner noch vor der letzten Rate stirbt?
  • Ist die Zahlung der Unterhaltsbeiträge Voraussetzung für eine Witwen-/ Witwerpension nach der Ehescheidung oder genügt ein titulierter Unterhaltsanspruch?
  • Kann ein während aufrechter Ehe gefälltes Unterhaltsurteil Grundlage für eine Witwen-/Witwerpension nach der Scheidung sein oder ist jedenfalls ein nachehelicher Unterhaltstitel erforderlich?
  • In welchen Fällen ist eine tatsächliche Unterhaltsleistung nach Auflösung der Ehe pensionsrechtlich einem Unterhaltstitel gleichzusetzen?
  • Welche Antragsfristen sind für die freiwillige Selbst- bzw. Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten?
  • Müssen unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner den Unterhaltsberechtigten die Krankenversicherungsbeiträge ersetzen?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein sog. Pensionssplitting möglich und in welchen Fällen sollte es Bestandteil der Scheidungsberatung sein?

Aktuelles Kindschaftsrecht

Donnerstag, 17. September 2026, 9.30 bis 16.30 Uhr

Location: Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Die Auswahl der Seminarinhalte orientiert sich an der Entwicklung der OGH-Rechtsprechung. Ihre Inhalte und Konsequenzen für die Arbeit im Familienrecht werden anschaulich und praxisnah erläutert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung werden daher im Mai 2026 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Aktuelles Kindschaftsrecht

Mittwoch, 23. September 2026, 9.00 bis 16.00 Uhr

Location: Raum für Interaktion, Wien
Vortragende: Mag.a Susanne Beck
Kosten: 330,- Euro (inkl. 20% MwSt., Seminarunterlagen & Getränke)

Was ist neu im Kindschaftsrecht, was besonders aktuell? Welche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lassen sich in bisherige Judikaturlinien gut einfügen, welche erfordern neue Überlegungen und Differenzierungen? Welche Gesichtspunkte erhalten in Beratungssituationen und Gerichtsverfahren zusätzliches Gewicht?

Die Auswahl der Seminarinhalte orientiert sich an der Entwicklung der OGH-Rechtsprechung. Ihre Inhalte und Konsequenzen für die Arbeit im Familienrecht werden anschaulich und praxisnah erläutert.

Die Schwerpunkte der Veranstaltung werden daher im Mai 2026 auf der Website des Z!FF bekannt gegeben.

Individuelle Seminare

In begrenztem Umfang bieten wir Inhouse-Seminare mit Mag.a Susanne Beck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen sowie für Mediationsvereinigungen an. Themenwünsche und mögliche Inhalte senden Sie bitte an office@ziff.at.