Obsorgeentziehung vor Absolvierung einer Erziehungsberatung oder erst danach?
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Entziehung der Obsorge wegen des damit regelmäßig verbundenen Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK nur als „äußerste Notmaßnahme“ gerechtfertigt. …