Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Monaten der Verharmlosung der Corona-Pandemie und verzögerten Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus ist die Situation in Österreich bestürzend. Mehr als 216.000 bestätigte Fälle, 4.425 Menschen in Spitalsbehandlung, davon 658 Patient*innen auf Intensivstationen. 1.945 COVID-positiv getestete Menschen sind bereits gestorben. Der Bundeskanzler sprach lange über Lichter am Ende von Tunneln und der Gesundheitsminister beschwichtigte noch Ende September, als die Ansteckungszahlen schon explodierten: Österreich würde „nicht in eine zweite Welle hineinkippen“, Meldungen über ein neuerliches Herunterfahren des Landes seien nicht nur eine Ente, sondern „eine ganze Entenfarm“. Die nächsten Tage würden entscheidend, hieß es im März, April, Mai, Juni, September, Oktober und November. Ab 3. November ordnete die Regierung mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungs-Novelle (BGBl II Nr. 476/2020) dann doch ein bisschen Lockdown an; Menschen mit Freude am virenaffinen Freizeitvergnügen wechselten von Wirtshäusern in Einkaufszentren.

Seit heute gilt die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV, BGBl II Nr. 479/2020). Im Entwurfstadium hieß sie noch „Notsituationsverordnung“, bevor Verantwortliche diese in Titelform gebrachte Beschreibung der chaotischen Verhältnisse in der Vorbereitung der Maßnahmen offenbar als etwas unglücklich empfanden. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung also. 19 Paragrafen auf 12 Seiten. Im Vordergrund stehen Ausgangsregelungen, Kontaktbeschränkungen und Betretungsverbote, die Anordnung eines Mindestabstands an öffentlichen Orten im Freien und die zusätzliche Verpflichtung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen öffentlichen Räumen. Nach einer ungebremsten Entwicklung hatte Österreich am Wochenende beim Vergleich der Staaten mit mehr als einer Million Einwohner*innen im Sieben-Tages-Schnitt die weltweit höchste Rate von Neuinfektionen. „Endlich Weltmeister“ schrieb der „Standard“ mit bitterem Spott und in einer Reaktion auf monatelange Aussagen aus Regierungskreisen, dass Österreich so viel besser als andere durch die Pandemie komme. Deutschland weit dahinter, wie damals, in Cordoba – nur leider geht es dieses Mal um Steigerungsraten bei Corona-Fällen. Dass in Österreich seit gestern Bibliotheken und Buchhandlungen geschlossen sind, aber Waffenläden offen bleiben, gehört zu den verstörenden Bildern des zweiten Lockdowns.

Im Hinblick auf Veranstaltungen wählte der Gesundheitsminister in letzter Zeit wechselhafte Formen der Rechtssetzung. Während ab Anfang November zahlreiche Veranstaltungen untersagt wurden, ist nach § 12 Abs. 1 der geltenden Verordnung nicht die Veranstaltung, sondern „das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen“ grundsätzlich unzulässig. Kein Veranstaltungsverbot im engeren Sinn, sondern eine Ausgangssperre im Hinblick auf Veranstaltungen.

Nach unseren Planungen sollte am Montag, den 23. November 2020, das Seminar „Die Einkommensermittlung im Unterhaltsrecht“ stattfinden. Die Durchführung der Veranstaltung kommt angesichts des Infektionsgeschehens in Österreich und infolge der behördlichen Maßnahmen nicht in Betracht.Wir müssen unsere Aktivitäten daher einmal mehr auf unsere Publikationen beschränken – das nächste ZiFF Update werden wir Anfang Dezember versenden und die eine oder andere Ausgabe aus unserer Reihe ZiFF Spezial zwischendurch.

Ich wünsche Ihnen für diese herausfordernden Zeiten alles Gute, vor allem Gesundheit und Zuversicht!

Mit herzlichen Grüßen
Susanne Beck
Leiterin Z!FF