Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerbelastung von anspruchsberechtigten Eltern reduziert und seit dem 1. Jänner 2019 zusteht, solange für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Familienbonus beträgt pro Kind

  • bis zum 18. Geburtstag des Kindes 125 € monatlich (= 1.500 € pro Jahr)
  • nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne Altersobergrenze, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe zusteht, 41,47 € monatlich (= 500 € pro Jahr).

Die Höhe der steuerlichen Entlastung ist daher vom Alter des Kindes und vom Umfang der Lohn- bzw. Einkommensteuerpflicht der Eltern abhängig.

Leben die Eltern getrennt, können der zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigte Elternteil und der gesetzlichen (Geld- oder Natural-)Unterhalt leistende Elternteil den Familienbonus in Anspruch nehmen. Der Betrag kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Wenn der getrennt lebende Elternteil keinen Unterhalt zahlt, steht ihm der Familienbonus nicht zu.

Der Familienbonus ersetzt den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Folgen die Gerichte bisheriger Judikatur zum Kinderfreibetrag (6 Ob 240/17p), wird der neue Steuervorteil zur Gänze in den Haushalt des (überwiegend) betreuenden Elternteils gelangen und zur Erhöhung des Kindesunterhalts führen.

Verzichtet ein unterhaltspflichtiger Elternteil auf den Familienbonus, ist er unterhaltsrechtlich im Sinn des sog. Anspannungsgrundsatzes so zu behandeln, als käme ihm dieser steuerliche Absetzbetrag zu.

Der Familienbonus steht in voller Höhe nur für Kinder im Inland zu.

Für Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum oder in der Schweiz leben, soll der Familienbonus an das Preisniveau des Wohnortstaates der Kinder angepasst und somit erhöht bzw. vermindert werden. Für Kinder außerhalb der EU, des EWR-Raumes oder der Schweiz erhalten in Österreich steuerpflichtige Eltern keinen Familienbonus.

Die EU-Kommission hat gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.